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"Geflüsterter
Freispruch"
Prüfbericht:
Sozialministerin handelte juristisch korrekt / Moralfrage „kein Thema“
Von Gunnar Saft
Sozialministerin Christine Weber (CDU) geht vorerst nicht in der
Regenwasser-Affäre unter.
Wie
erwartet bestätigte gestern Innenminister Horst Rasch (CDU) in einem
Prüfbericht, dass seine Kabinettskollegin korrekt handelte, als sie einen
Antrag auf Beseitigung von Regenwasserschäden an ihrem Zschopauer
Privathaus aus dem Fluthilfetopf stellte und am Ende auch genehmigt bekam.
Dass ganze zwei Tage später ein offizieller Erlass Regenwasserschäden von
der Förderung generell ausschloss, könne Frau Weber im Nachhinein nicht
zum Vorwurf gemacht werden, hieß es. Auch dass die Ministerin, die
zunächst 10 005 Euro bekam, vor acht Wochen per zweiten Antrag nochmals 7
344 Euro erhielt, gehe formal in Ordnung. Eine moralische Bewertung des
Falls, so Rasch, sei dagegen kein Thema im Kabinett gewesen.
Weder Rasch noch der zur Unterstützung herangezogene Chef der Sächsischen
Aufbaubank (SAB), Jochen von Seckendorff, konnten aber während einer eilig
anberaumten Pressekonferenz die vielen verbliebenen Ungereimtheiten
klären.
Horst Rasch schloss aus, dass Weber ihre Insiderkenntnisse genutzt hat, um
rechtzeitig vor der Stichtagsregelung den eigenen Antrag durchzudrücken.
Offiziell habe man erst Wochen später im Kabinett über die strittigen
Regenwasser-Fälle diskutiert, sagte der Minister. Auf Nachfrage musste
jedoch Bank-Chef Seckendorff einräumen, dass der SAB schon seit dem 4.
Oktober 2002 durch eine Mitteilung des Innenministeriums bekannt war, dass
die Förderung von Regenwasserschäden rechtlich umstritten ist. Dennoch gab
es für Webers Antrag noch am 23. Oktober 2002 grünes Licht. Ob die unklare
Rechtslage bei anderen Antragstellern genauso großzügig ausgelegt wurde
wie bei der Ministerin, konnte Seckendorff nicht sagen. „Aus heutiger
Sicht ist es möglich, dass wir damals Fehler gemacht haben.“
Christine Weber, die sich während der Pressekonferenz in der Staatskanzlei
aufhielt, vermied es gestern, sich den Fragen der zahlreichen Journalisten
zu stellen. Allein dem Fernsehsender MDR gab sie in ihrem Büro ein
Interview.
Den anderen Medien hatte Sachsens Sozialministerin lediglich per Fax eine
kurze Mitteilung zu machen: Sie sei zufrieden mit dem Ergebnis der
Untersuchung, hieß es darin. Dann folgte ein überraschender Satz: Da ihr
genehmigter Förderantrag wegen der Zeitabfolge des Verfahrens von anderen
Betroffenen als Benachteiligung verstanden werden könnte, „habe ich mich
entschlossen, die erhaltenen Mittel an die SAB zurückzuzahlen.“
Quelle:
www.sz-online.de |