"Keiner muss in Panik verfallen"
Leuben: Betroffene kritisieren Antragsfristen / Fragen zu Folgeschäden
Von Sabine Bachert

Neun Monate ist es her, seit Elbe und Weißeritz überliefen und das Wasser Häuser, Grundstücke und Existenzen vernichtete. Ende Mai nun laufen für die staatliche Förderung beim Wiederaufbau die Antragsfristen ab. Das beunruhigt viele Flutopfer in Leuben und Laubegast, denn erst jetzt werden Folgeschäden vor allem an den denkmalgeschützten Häusern sichtbar. Am Mittwochabend konnten sie im Rathaus Leuben ihre Fragen und Sorgen bei Hans Geisler, Koordinator des Spendenwesens Hochwasserhilfe in Sachsen, loswerden. Der CDU-Ortsverband hatte die Veranstaltung organisiert.
Die Leubener interessierte vor allem, woher sie Gelder bekommen, wenn sie ihr Wohneigentum selbst nutzen und vermieten. Der Verein der Denkmal-Eigentümer wollte wissen, was aus den Villen wird, die erst nach dem Winter Schäden aufwiesen. Gelder für die Beseitigung von Schäden und zur Beschaffung persönlicher Gegenstände, so Geisler, können bei der Sächsischen Aufbau Bank (SAB) und bei den Wohlfahrtsverbänden beantragt werden. Um einen Überblick zu erhalten und die Gelder möglichst gerecht zu verteilen, habe Sachsen die Phoenix-Datenbank eingerichtet. „Dresden hinkt mit den Eintragungen hinterher“, sagte Geisler in Leuben. Bis Montag seien erst 3 882 Daten von Flutopfern erfasst. Meißen dagegen habe bereits 6 000 festgeschrieben.


Quelle:

www.sz-online.de

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