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"Keiner
muss in Panik verfallen"
Leuben: Betroffene kritisieren Antragsfristen /
Fragen zu Folgeschäden
Von Sabine Bachert
Neun Monate ist es her, seit Elbe und Weißeritz überliefen und das Wasser
Häuser, Grundstücke und Existenzen vernichtete. Ende Mai nun laufen für
die staatliche Förderung beim Wiederaufbau die Antragsfristen ab. Das
beunruhigt viele Flutopfer in Leuben und Laubegast, denn erst jetzt werden
Folgeschäden vor allem an den denkmalgeschützten Häusern sichtbar. Am
Mittwochabend konnten sie im Rathaus Leuben ihre Fragen und Sorgen bei
Hans Geisler, Koordinator des Spendenwesens Hochwasserhilfe in Sachsen,
loswerden. Der CDU-Ortsverband hatte die Veranstaltung organisiert.
Die Leubener interessierte vor allem, woher sie Gelder bekommen, wenn sie
ihr Wohneigentum selbst nutzen und vermieten. Der Verein der
Denkmal-Eigentümer wollte wissen, was aus den Villen wird, die erst nach
dem Winter Schäden aufwiesen. Gelder für die Beseitigung von Schäden und
zur Beschaffung persönlicher Gegenstände, so Geisler, können bei der
Sächsischen Aufbau Bank (SAB) und bei den Wohlfahrtsverbänden beantragt
werden. Um einen Überblick zu erhalten und die Gelder möglichst gerecht zu
verteilen, habe Sachsen die Phoenix-Datenbank eingerichtet. „Dresden hinkt
mit den Eintragungen hinterher“, sagte Geisler in Leuben. Bis Montag seien
erst 3 882 Daten von Flutopfern erfasst. Meißen dagegen habe bereits 6 000
festgeschrieben.
Quelle:
www.sz-online.de
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