"Verzicht auf Klage"
In Grimma Schäden durch Spenden ausgeglichen
 


Die Flutopfer aus Grimma verzichten auf eine Sammelklage gegen den Freistaat Sachsen. Das teilte die Grimmaer Rechtsanwaltskanzlei Kirmes & Kühne am Freitag mit. Zwar sei den bislang erfassten 90 Flutopfern durch die Hochwasserkatastrophe ein Schaden von insgesamt sieben Millionen Euro entstanden. „Dieser wurde jedoch zu einem Großteil durch private Spenden aus der bundesweiten Solidaritätswelle behoben“, sagte Rechtsanwalt Svend-Gunnar Kirmes der dpa. Damit gehe es den meisten Opfern nicht schlechter als vor der Flut.

Verbleibende Schäden sollten durch eine gütliche Einigung mit Land und Kommune sowie Hilfsorganisationen ausgeglichen werden. Derzeit gibt es nach Angaben der Kanzlei noch zehn Flutopfer, deren Flutschäden erheblich und noch nicht ausgeglichen sind. „Hier hoffen wir auf unbürokratische Hilfe und loten aus, welche Möglichkeiten noch über Fördertöpfe und private Spenden bestehen“, sagte Kirmes. Klagen einzelner Flutopfer gegen die Regierung seien vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen.

Der Jurist geht weiterhin davon aus, dass die sächsischen Behörden bei der Flutkatastrophe ihre Informationspflicht verletzt haben. Er stützt sich dabei auf den Bericht der Kirchbach-Kommission, in dem das Krisenmanagement kritisiert wird. „Der große Schaden wäre bei rechtzeitiger Warnung vor einer Katastrophe vermeidbar gewesen“, sagte Kirmes. Denn die Schadenssumme beziehe sich auf Hausrat und mobile Güter, die man hätte in Sicherheit bringen können. Daher bestehe dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensausgleich. (dpa)

 

Quelle:

www.sz-online.de

 

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