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"Verzicht auf
Klage"
In Grimma Schäden durch Spenden ausgeglichen
Die Flutopfer aus Grimma verzichten auf eine Sammelklage gegen den
Freistaat Sachsen. Das teilte die Grimmaer Rechtsanwaltskanzlei Kirmes &
Kühne am Freitag mit. Zwar sei den bislang erfassten 90 Flutopfern durch
die Hochwasserkatastrophe ein Schaden von insgesamt sieben Millionen Euro
entstanden. „Dieser wurde jedoch zu einem Großteil durch private Spenden
aus der bundesweiten Solidaritätswelle behoben“, sagte Rechtsanwalt
Svend-Gunnar Kirmes der dpa. Damit gehe es den meisten Opfern nicht
schlechter als vor der Flut.
Verbleibende Schäden sollten durch eine gütliche Einigung mit Land und
Kommune sowie Hilfsorganisationen ausgeglichen werden. Derzeit gibt es
nach Angaben der Kanzlei noch zehn Flutopfer, deren Flutschäden erheblich
und noch nicht ausgeglichen sind. „Hier hoffen wir auf unbürokratische
Hilfe und loten aus, welche Möglichkeiten noch über Fördertöpfe und
private Spenden bestehen“, sagte Kirmes. Klagen einzelner Flutopfer gegen
die Regierung seien vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen.
Der Jurist geht weiterhin davon aus, dass die sächsischen Behörden bei der
Flutkatastrophe ihre Informationspflicht verletzt haben. Er stützt sich
dabei auf den Bericht der Kirchbach-Kommission, in dem das
Krisenmanagement kritisiert wird. „Der große Schaden wäre bei
rechtzeitiger Warnung vor einer Katastrophe vermeidbar gewesen“, sagte
Kirmes. Denn die Schadenssumme beziehe sich auf Hausrat und mobile Güter,
die man hätte in Sicherheit bringen können. Daher bestehe dem Grunde nach
ein Anspruch auf Schadensausgleich. (dpa)
Quelle:
www.sz-online.de
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