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"Musterklage der
Flutopfer kommt im Februar" Die Klage der Flutopfer aus Grimma gegen die sächsische Staatsregierung soll in knapp zwei Monaten eingereicht werden. Wie der Anwalt der Betroffenen, Kirmes, mitteilte, wird sie sich auf Verletzung der Informationspflicht konzentrieren. Die erste Erfassung der Schäden von rund 90 Grimmaern sei inzwischen abgeschlossen. Der Gesamtschaden beträgt etwa sieben Millionen Euro. Als günstig für das juristische Vorhaben bewertete Kirmes den Bericht der Hochwasser-Kommission unter Leitung des ehemaligen Bundeswehrgenerals von Kirchbach. Die Ergebnisse der Untersuchung würden die Klage unterstützen. Kirmes vertritt die Flutopfer aus Grimma gemeinsam mit zwei Kollegen. Experten aus den Bereichen Meteorologie und Katastrophenschutz sowie Verwaltungsrecht stehen ihnen zur Seite. Die Vertretung vor Gericht ist für die Mandanten kostenfrei.
Schadenssumme kann sich reduzieren
Da viele der Betroffenen bereits finanzielle Hilfe erhalten haben, sollen in den kommenden Tagen noch einmal Fragebögen verteilt werden. Die bereits gezahlten Hilfen werden von der Klagesumme abgezogen. Daher sei es möglich, so Kirmes, dass sich der Betrag reduziere. Für die Musterklage werden einige Fälle aus der Muldestadt ausgewählt. Eingereicht wird die Klage gegen die sächsische Staatsregierung beim Landgericht.
Quelle:
Anmerkung der Redaktion von Helft-Sachsen.de
Die Musterklage wurde zurückgezogen. Alle Hintergründe finden Sie hier.
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